GDP

Die gute Vertriebspraxis von Arzneimitteln für den Menschen, kurz GDP, wurde 2013 als Leitlinie von der Europäischen Kommission (EU-Richtlinie 2013/C 343/01) in Kraft gesetzt. Sie ist der Maßstab für die sachgerechte Lagerung und den Versand von Arzneimitteln.

Auch die GFI ist dieser Richtlinie verpflichtet und von der zuständigen Behörde der Regierung von Oberbayern auditiert.
 

Wir bieten die Good Distribution Practice als Teil unseres umfangreichen Qualitätsmanagementsystems für alle Arzneimuster und GDP-pflichtigen Medizinprodukten mit einem GDP-Aufschlag an.

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